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   OVG Hamburg, 19.02.2016 - 5 Bs 212/15   

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OVG Hamburg, 19.02.2016 - 5 Bs 212/15 (https://dejure.org/2016,8038)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 19.02.2016 - 5 Bs 212/15 (https://dejure.org/2016,8038)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 19. Februar 2016 - 5 Bs 212/15 (https://dejure.org/2016,8038)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Art 33 Abs 2 GG, § 9 BeamtStG
    Zu den Anforderungen an dienstliche Beurteilungen im Rahmen beamtenrechtlicher Konkurrentenverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründungsbedürftigkeit des Gesamturteils dienstlicher Beurteilungen i.R. beamtenrechtlicher Konkurrentenverfahren; Anforderungen an dienstliche Beurteilungen i.R.d. Auswahlverfahrens bei der Hamburger Feuerwehr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründungsbedürftigkeit des Gesamturteils dienstlicher Beurteilungen i.R. beamtenrechtlicher Konkurrentenverfahren; Anforderungen an dienstliche Beurteilungen i.R.d. Auswahlverfahrens bei der Hamburger Feuerwehr

  • rechtsportal.de

    Begründungsbedürftigkeit des Gesamturteils dienstlicher Beurteilungen i.R. beamtenrechtlicher Konkurrentenverfahren; Anforderungen an dienstliche Beurteilungen i.R.d. Auswahlverfahrens bei der Hamburger Feuerwehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.02.2016 - 5 Bs 212/15
    Ohnehin ist in der Sache fraglich, wie lange und unter welchen Voraussetzungen eine Anlassbeurteilung, die für ein konkretes Auswahlverfahren erstellt wurde, ihre Aktualität für zeitlich nachfolgende Auswahlverfahren behalten kann (vgl. dazu auch Wolf, Die Aktualität der dienstlichen Beurteilung, ZBR 2016, S. 7, 8); eine länger andauernde Aktualität ist bei Regelbeurteilungen anzunehmen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 30.6.2011, 2 C 19/10, juris Rn. 22 ff.; Urt. v. 18.7.2001, 2 C 41/00, juris).

    Zudem stellt die Beurteilungsrichtlinie Fachrichtung Feuerwehr in Nr. 3 Abs. 1 Buchstabe k i.V.m. Nr. 7 Abs. 1 andere und strengere Anforderungen an die Aktualität dienstlicher Beurteilungen als § 22 Abs. 1 BBG und Nr. 5 d der Richtlinien über die Beurteilung der Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg (BeurtRL-FHH) vom 22. März 2013 (s.o.; kritisch zum Dreijahreszeitraum auch: BVerwG, Urt. v. 30.6.2011, a.a.O.).

  • BVerfG, 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.02.2016 - 5 Bs 212/15
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung setzt der verwaltungsgerichtliche Eilrechtsschutz zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs insofern lediglich voraus, dass die Erfolgsaussichten des betroffenen Beamten bei erneuter Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. zuletzt BVerfG, Beschl. v. 25.11.2015, 2 BvR 1461/15, IÖD 2016, 14, 17).

    Das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass der verwaltungsgerichtliche Eilrechtsschutz zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs lediglich voraussetzt, dass die Erfolgsaussichten des betroffenen Beamten bei erneuter Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (BVerfG, Beschl. v. 25.11.2015, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.02.2016 - 5 Bs 212/15
    Hierfür werden überwiegend generell ein gemeinsamer Beurteilungsstichtag sowie im Wesentlichen gleiche Beurteilungszeiträume verlangt (BVerwG, Beschl. v. 6.10.2015, 1 WDS-VR 6/15, juris Rn. 25; Beschl. v. 3.2.2015, 1 WDS-VR 2/14, Rn. 35 ff.; Urt. v. 18.7.2001, 2 C 41/00, juris Rn. 16; OVG Hamburg, Beschl. v. 16.6.2014, 3 Bs 79/14; VGH München, Beschl. v. 28.2.2014, 3 CE 14.32, juris Rn. 35), wobei aber in der Rechtsprechung Unterschiede bestehen, wie streng insoweit die Anforderungen im Einzelfall verstanden werden.

    Ohnehin ist in der Sache fraglich, wie lange und unter welchen Voraussetzungen eine Anlassbeurteilung, die für ein konkretes Auswahlverfahren erstellt wurde, ihre Aktualität für zeitlich nachfolgende Auswahlverfahren behalten kann (vgl. dazu auch Wolf, Die Aktualität der dienstlichen Beurteilung, ZBR 2016, S. 7, 8); eine länger andauernde Aktualität ist bei Regelbeurteilungen anzunehmen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 30.6.2011, 2 C 19/10, juris Rn. 22 ff.; Urt. v. 18.7.2001, 2 C 41/00, juris).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.02.2016 - 5 Bs 212/15
    Erweist sich anhand dieses Maßstabs die Auswahlentscheidung als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der jeweilige Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung zum Zuge kommt, erscheint eine Auswahl des jeweiligen Antragstellers also jedenfalls als möglich (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 24.9.2002, NVwZ 2003, 30, juris Rn. 13 f.; BVerwG, Urt. v. 4.11.2010, BVerwGE 138, 102, juris Rn. 32), so ist vorläufiger Rechtsschutz zu gewähren.

    Dabei darf das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach Prüfungsmaßstab, -umfang und -tiefe nicht hinter einem Hauptsacheverfahren zurückbleiben (BVerwG, Urt. v. 4.11.2010, a. a. O., Rn. 32).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.02.2016 - 5 Bs 212/15
    Der Dienstherr darf das Amt nur demjenigen Bewerber verleihen, den er aufgrund eines den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG entsprechenden Leistungsvergleichs als den am besten geeigneten ausgewählt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.6.2013, 2 VR 1/13, juris Rn. 19).

    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen, weil für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung auf den aktuellen Stand abzustellen ist (vgl. § 5 Abs. 1 HmbLAPO-Fw; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 20.6.2013, 2 VR 1/13, juris Rn. 21; Urt. v. 27.2.2003, NVwZ 2003, 1397, juris Rn. 12); zur abgerundeten Bewertung des Leistungs-, Eignungs- und Befähigungsbildes und seiner Kontinuität ist es darüber hinaus zulässig, in die Auswahlentscheidung auch frühere Beurteilungen bis zu den beiden letzten planmäßigen Beurteilungen vor der aktuellen Beurteilung mit einzubeziehen (BVerwG, Beschl. v. 3.2.2015, 1 WDS-VR 2/14, juris Rn. 33; v. 25.3.2010, 1 WB 27/09, juris Rn. 25).

  • BVerwG, 27.08.2015 - 1 WB 59.14

    Konkurrentenstreit; Vergleichbarkeit einer Sonderbeurteilung

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.02.2016 - 5 Bs 212/15
    Im letzten Fall sind im Hinblick darauf, dass Anlassbeurteilungen gerade aus Anlass der Bewerbung um ein anderes Amt, also typischerweise in einer Wettbewerbssituation erstellt werden, höhere Anforderungen zu stellen als wenn es um einen Vergleich von und mit Regelbeurteilungen geht, die unabhängig von Auswahlverfahren erstellt werden und nach den Regelungen der einschlägigen Beurteilungsrichtlinien im Einzelnen festgelegte, typischerweise sehr lange Beurteilungszeiträume von drei oder vier Jahren umfassen (OVG Hamburg, Beschl. v. 16.4.2014, 3 Bs 79/14; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 3.2.2015, 1 WDS-VR 2/14, juris Rn. 42, wonach ein Unterschied von 14 bis 17 Monaten beim Beurteilungszeitraum als zu viel erachtet wird; großzügiger BVerwG, Beschl. v. 27.8.2015, 1 WB 59/14, juris Rn. 45 ff.).
  • OVG Hamburg, 28.05.2009 - 1 Bs 70/09

    Anforderung an die Beförderung vom Polizeimeister zum Polizeiobermeister

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.02.2016 - 5 Bs 212/15
    Das Beschwerdegericht schließlich verlangt für die hinreichende Aussagekraft einer dienstlichen Beurteilung in ständiger Rechtsprechung einen Beurteilungszeitraum von mindestens einem Jahr (OVG Hamburg, Beschl. v. 28.5.2009, 1 Bs 70/09, n.v.; v. 15.7.2008, 1 Bs 81/08, n.v.; v. 30.5.2008, 1 Bs 62/08, n.v.).
  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.02.2016 - 5 Bs 212/15
    Hinsichtlich der Frage, inwieweit der Dienstherr mögliche weitere Beurteilungsgrundlagen, etwa Ergebnisse von Prüfungen und Tests oder Bewerbungsgespräche, ergänzend zur dienstlichen Beurteilung heranzieht und wie er diese gewichtet, kommt ihm ein Beurteilungsspielraum zu (BVerfG, Beschl. v. 11.5.2011, 2 BvR 764/11, juris Rn. 12; vgl. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 20.11.2012, 1 Bs 212/12, juris Rn. 9; OVG Münster, Urt. v. 21.6.2012, 6 A 1991/11, juris Rn. 61 ff.).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.02.2016 - 5 Bs 212/15
    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen, weil für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung auf den aktuellen Stand abzustellen ist (vgl. § 5 Abs. 1 HmbLAPO-Fw; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 20.6.2013, 2 VR 1/13, juris Rn. 21; Urt. v. 27.2.2003, NVwZ 2003, 1397, juris Rn. 12); zur abgerundeten Bewertung des Leistungs-, Eignungs- und Befähigungsbildes und seiner Kontinuität ist es darüber hinaus zulässig, in die Auswahlentscheidung auch frühere Beurteilungen bis zu den beiden letzten planmäßigen Beurteilungen vor der aktuellen Beurteilung mit einzubeziehen (BVerwG, Beschl. v. 3.2.2015, 1 WDS-VR 2/14, juris Rn. 33; v. 25.3.2010, 1 WB 27/09, juris Rn. 25).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.02.2016 - 5 Bs 212/15
    Das Gericht hat dann auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten sind, ob sie im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung verbleiben und ob sie auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (BVerwG, Beschl. v. 22.11.2012, 2 VR 5/12, juris Rn. 27).
  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09

    Grundsatz der Bestenauslese; Eignungs- und Leistungsvergleich; Seiteneinsteiger;

  • BVerfG, 23.06.2015 - 2 BvR 161/15

    Verletzung der Rechte des Beschwerdeführers aus Art. 33 Abs. 2 GG aufgrund

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2004 - 1 B 300/04

    Vorbereitung einer an den Grundsätzen der Bestenauslese zu orientierenden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2012 - 6 A 1991/11

    Eignungsfeststellungsverfahren als Erkenntnisgrundlagen für die

  • VGH Bayern, 28.02.2014 - 3 CE 14.32

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung; Anlassbeurteilung; Überschneidung mit

  • OVG Bremen, 23.01.2013 - 2 A 308/11

    Aktualität von dienstlichen Beurteilungen; Antrag eines Feuerwehrbeamten auf

  • OVG Hamburg, 20.11.2012 - 1 Bs 212/12

    Zur Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen verschiedener Dienstherren

  • KG, 30.08.2002 - 25 W 78/02

    Zulässiger Rechtsweg zur Verhinderung einer Abschiebung

  • OVG Hamburg, 10.10.2017 - 5 Bs 111/17

    Zulässigkeit strukturierter Auswahlverfahren als Grundlage für eine

    Der Dienstherr darf das Amt nur demjenigen Bewerber verleihen, den er aufgrund eines den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG entsprechenden Leistungsvergleichs als den am besten geeigneten ausgewählt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.6.2013, 2 VR 1/13, juris Rn. 19; OVG Hamburg, Beschl. v. 19.2.2016, 5 Bs 212/15, juris).

    Im Hinblick auf diese Rechtslage geht das Beschwerdegericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass, abgesehen von Schulleiterstellen, für die die besondere Regelung nach §§ 91 f. HmbSchulG gilt, Auswahlentscheidungen grundsätzlich auf der Grundlage aktueller dienstlicher Beurteilungen getroffen werden müssen, der Dienstherr jedoch bei einem im wesentlichen gegebenen Beurteilungsgleichstand oder bei einer unzureichenden Beurteilungslage (ergänzend) auf das Ergebnis weiterer Erkenntnisquellen einschließlich strukturierter Auswahlgespräche abstellen darf, um eine Rangfolge zwischen den Bewerbern zu bilden (Beschl. v. 19.2.2016, 5 Bs 212/15, juris; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 27.4.2010, 1 WB 39/09, juris Rn. 39; OVG Münster, Beschl. v. 13.5.2004, 1 B 300/04, juris Rn. 9 ff.).

    Das Beschwerdegericht verlangt für die hinreichende Aussagekraft einer dienstlichen Beurteilung in ständiger Rechtsprechung einen Beurteilungszeitraum von mindestens einem Jahr (OVG Hamburg, Beschl. v. 19.2.2016, 5 Bs 212/15, juris; Beschl. v. 28.5.2009, 1 Bs 70/09, n.v.; Beschl. v. 15.7.2008, 1 Bs 81/08, n.v.; Beschl. v. 30.5.2008, 1 Bs 62/08, n.v.).

    So hat der Senat in einem Beförderungsverfahren bei der Hamburger Feuerwehr im Hinblick auf die dort maßgeblichen Beurteilungsrichtlinien ausgeführt, zulässig sei lediglich eine Abweichung von Beurteilungsstichtagen von bis zu etwa einem halben Jahr (Beschl. v. 19.2.2016, 5 Bs 212/15, juris).

  • OVG Bremen, 05.12.2023 - 2 B 134/23
    Hinsichtlich der Frage, inwieweit die Dienstherrin mögliche weitere Beurteilungsgrundlagen, etwa Ergebnisse von Prüfungen und Tests oder Bewerbungsgespräche, ergänzend zur dienstlichen Beurteilung heranzieht und wie sie diese gewichtet, kommt ihr ebenfalls ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Beschl. v. 11.05.2011 - 2 BvR 764/11, juris, Rn. 10 ff., OVG Hamburg, Beschl. v. 19.02.2016 - 5 Bs 212/15, juris, Rn. 16, jeweils m. w. N.).
  • VGH Hessen, 22.06.2016 - 1 B 649/16

    Aktualität dienstlicher Beurteilungen im Auswahlverfahren

    Unabhängig davon sprechen jedoch insbesondere der Sinn und Zweck von Anlassbeurteilungen sowie die sich daraus im Vergleich zu Regelbeurteilungen ergebenden Besonderheiten dafür, gerade dann, wenn lediglich Anlassbeurteilungen für die Bewerberauswahl zur Verfügung stehen, deren größtmögliche Aktualität im Sinne der bisherigen Rechtsprechung des Senats zu fordern (vgl. auch Wolf, ZBR 2016, 7, 8; für eine Differenzierung zwischen Regel- und Anlassbeurteilung im Hinblick auf die zu fordernde Aktualität OVG Hamburg, Beschluss vom 19. Februar 2016 - 5 Bs 212/15 -, juris, Rdnr. 26).
  • VG Schleswig, 15.01.2018 - 12 A 124/15

    Dienstliche Beurteilung der Postbeamten

    Insbesondere in Verwaltungseinheiten mit hohem Personalaufkommen, in denen Beurteilungen gerade auch in Hinblick auf eine leistungsabhängige Entgeltzahlung jährlich vorzunehmen sind, kann ein derart standarisiertes Verfahren geeignet und geboten sein, eine hohe Anzahl von vergleichbaren Beurteilungen in einem vergleichsweise eng bemessenen Zeitrahmen durchzuführen (siehe auch Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. Februar 2016 - 5 Bs 212/15 -, Rn. 24, juris; VG Darmstadt, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 1 L 3064/16.DA -, Rn. 39, juris; ferner vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 10. November 2015 - 6 CE 15.2233 -, Rn. 15, juris).

    Zunächst ist festzuhalten, dass sich zahlreiche Entscheidungen, die sich mit den Begründungsanforderungen auseinandersetzen, gerade von einer Konstellation ausgehen, in der sich das Begründungserfordernis gerade als Regelfall aus den jeweils einschlägigen Beurteilungsrichtlinien ergeben hat (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. März 2015 - 2 LB 19/14 -, Rn. 49, juris; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. Februar 2016 - 5 Bs 212/15 -, Rn. 24, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2022 - 1 B 519/22
    vgl. zum Ganzen: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 -, juris, Rn. 10 ff., und OVG Hamburg, Beschluss vom 19. Februar 2016 - 5 Bs 212/15 -, juris, Rn. 16, jeweils m. w. N.

    vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 19. Februar 2016 - 5 Bs 212/15 -, juris, Rn. 16, m. w. N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2022 - 1 B 690/22
    vgl. zum Ganzen: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 -, juris, Rn. 10 ff., und OVG Hamburg, Beschluss vom 19. Februar 2016 - 5 Bs 212/15 -, juris, Rn. 16, jeweils m. w. N.

    vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 19. Februar 2016 - 5 Bs 212/15 -, juris, Rn. 16, m. w. N.

  • VG Regensburg, 16.11.2017 - RO 1 E 17.1195

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Beförderung wegen Nichterfüllung der

    Dieser Prüfungsmaßstab gilt sowohl im Hauptsacheverfahren als auch im Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung, wobei die Anforderungen an die Glaubhaftmachung ebenfalls nicht über das hinausgehen dürfen, was für ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren genügt (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2016 â?? 3 CE 16.290 â?? juris Rn. 18; OVG Hamburg, B.v. 19.2.2016 â?? 5 Bs 212/15 â?? juris Rn. 13).
  • VG Hamburg, 03.04.2023 - 21 E 319/23

    Dienstliche Beurteilung; Heranziehung von Rechtsnormen für einen

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung setzt der verwaltungsgerichtliche Eilrechtsschutz zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs insofern lediglich voraus, dass die Erfolgsaussichten der betroffenen Person bei erneuter Auswahl offen sind, ihre Auswahl also möglich erscheint (BVerfG, Beschl. v. 25.11.2015, 2 BvR 1461/15, juris Rn. 19; OVG Hamburg, Beschl. v. 19.2.2016, 5 Bs 212/15, juris Rn. 31).
  • VG Hamburg, 05.01.2021 - 14 E 564/20
    Der Dienstherr darf das Amt nur demjenigen Bewerber verleihen, den er aufgrund eines den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG entsprechenden Leistungsvergleichs als den am besten geeigneten ausgewählt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.6.2013, 2 VR 1/13, juris Rn. 19; OVG Hamburg, Beschl. v. 10.10.2017, 5 Bs 111/17, juris Rn. 66; Beschl. v. 19.2.2016, 5 Bs 212/15, juris Rn. 13).
  • VG Hamburg, 06.01.2022 - 21 E 4772/21

    Erfolgreicher Eilantrag eines Beamten im Konkurrentenstreitverfahren

    Insoweit setzt der verwaltungsgerichtliche Eilrechtsschutz zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs lediglich voraus, dass die Erfolgsaussichten des betroffenen Beamten bei erneuter Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (OVG Hamburg, Beschl. v. 19.2.2016, 5 Bs 212/15, juris, Rn. 31).
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